QE versus ML

Über die Irrungen und Wirrungen von Wolfgang Münchau
und Norbert Häring

Der von mir sehr geschätzte Norbert Häring hat vor wenigen Tagen auf die wirren Ausführungen von Wolfgang Münchau im Spiegel reagiert, der in einer Serie den Bürgen die angekündigte Geldpolitik der EZB verständlich machen möchte. Häring greift in seiner berechtigten Kritik die zentralen Fehler in den Erläuterungsversuchen von Münchau auf, um aber im selben Moment mit seiner konkurrierenden Erklär-Einheit den Sachverhalt teilweise zu verschlimmbessern. Wenn noch nicht einmal die Fachjournalisten in der Lage sind, die komplexe Materie richtig darzustellen, dann müssen wir uns nicht wundern, dass die Politik hilflos den Willkürmächten des Finanzsektors ausgesetzt ist. Aber der Reihe nach:


update 26.01.2014: Norbert Häring hat seinen Beitrag aufgrund meiner Hinweise zur Verwechslung von Soll und Haben überarbeitet. Die von mir angeführten Zitate sind also nun korrigiert. Alle weiteren Differenzen hinsichtlich des Gewinnausweises einer Notenbank bestehen fort und harren einer einvernehmlichen Einigung (siehe Kommentare im Anschluss an diesen Beitrag).


QE (Quantitative Easing, bzw. der massive Ankauf von Wertpapieren durch eine Zentralbank über das übliche Maß hinaus) wird von Häring in der deutschen Übersetzung mit ML (monetäre Lockerung) bevorzugt obwohl das Akronym ML assoziativ eindeutig mit der Ideologie des Marxismus-Leninismus verknüpft ist, die u. a. die ‚imperialistischen Elemente des Finanzkapitals‘ zum zentralen Gegenstand ihrer Kritik machte (die wiederum mit ML aufgrund mangelhafter Allgemeinbildung eher das Luxusmodell einer großen deutschen Automarke verbinden). Ich belasse es von daher beim gängigen Akronym QE, da ideologisch neutraler.

Worum geht es nun in Härings Kritik an Münchaus erstem Beitrag? Es geht um die Bilanz der EZB. Münchau schreibt:

Stellen Sie sich die linke Seite einer Bilanz vor als alles, was sie haben, einschließlich der Forderungen gegenüber Dritten.

Aus dieser Aussage könnte der unbedarfte Laie sehr schnell schließen, dass alles, was ich habe, auch mir gehört. Dies ist aber nicht so. Forderungen können abgetreten und Immobilien mit Krediten belastet sein. Münchau schreibt weiter:

Die rechte Seite sind Forderungen, die andere Ihnen gegenüber haben, etwa ein Kredit, den sie aufgenommen haben. Bei einer Firma steht dort auch das eingezahlte Kapital, denn das ist eine Forderung der Kapitaleigner gegenüber der Firma.

Diese Aussage ist nicht nur dafür prädestiniert, für große Verwirrung zu sorgen, sondern sie ist zugleich falsch. Dies liegt in erster Linie daran, dass Volkswirte und Betriebswirte unter Kapital unterschiedliche Dinge verstehen. Für Volkswirte befindet sich das Kapital (im Sinne von Sachkapital und/oder Geldkapital) auf der Aktivseite einer Bilanz, während dieser Begriff für Betriebswirte und Bilanzkundige auf der Passivseite zu verorten ist. Es wird also derselbe Begriff für zwei kategorial völlig unterschiedliche Sachverhalte verwendet. Münchau und Häring scheinen sich mit den Gepflogenheiten der Buchführung und Bilanzierung nicht so recht auszukennen. Anders lassen sich die Fehlleistungen nicht erklären, die sie beide mit ihren Ausführungen machen. Daher zuerst eine kurze Erläuterung, worum es bei einer Bilanz geht.

Eine Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital und besteht aus zwei Seiten. Auf der linken Seite (Aktiva) steht das Vermögen (Immobilien, Maschinen, Geld etc.), auf der rechten Seite (Passiva) die Eigentumsrechte an diesem Vermögen; also wem gehört das Vermögen auf der Aktivseite: Mir bzw. dem Unternehmen selber (Eigenkapital) oder aber der Bank oder einem meiner Lieferanten, den ich noch nicht bezahlt habe (Fremdkapital). Dieses Prinzip gilt für alle Bilanzen; auch für die Bilanz einer Zentralbank. Die folgende Grafik gibt einen guten Überblick (Wer mehr hierzu wissen möchte, gelangt hier zur Originalseite, der ich diese Grafik entnommen habe).

Bilanz

Wird hingegen eine einzelne Position einer Bilanz betrachtet (z. B. das Bankkonto), dann gibt es hier ebenfalls eine linke und eine rechte Seite. Jetzt spricht man aber statt Aktiva und Passiva von Soll und Haben, wobei die linke Seite eines Kontos immer die Sollseite ist und die rechte Seite immer die Habenseite, unabhängig davon, ob es sich hierbei um ein Aktivkonto oder aber um ein Passivkonto einer Bilanz handelt. Diesen Sachverhalt sollten Sie sich gut einprägen, da er immer wieder für größte Verwirrung sorgt.

Soll Und Haben

Diese Verwirrung hat ihre Ursache vor allem darin, dass auf unseren Kontoauszügen, die wir von unserer Bank erhalten, Abbuchungen mit einem S versehen sind (Soll = linke Seite des Kontos) während Gutschriften mit einem H versehen werden (Haben = rechte Seite des Kontos). Daraus schlussfolgert nun der gesunde Menschenverstand, dass Haben-Buchungen immer mit einem positiven Vorzeichen versehen sind und Soll-Buchungen immer mit einem negativen Vorzeichen. Diese Annahme ist aber falsch. Nur Passivkonten nehmen im Haben zu (für die Bank ist unser Guthaben eine Verbindlichkeit, demzufolge also ein Passivkonto), während Aktivkonten auf der Sollseite zunehmen und auf der Habenseite abnehmen. Zu- und Abnahme ist also spiegelbildlich und widerspricht somit bei Aktivkonten der menschlichen Intuition. Auch Wolfgang Münchau und Norbert Häring ist wohl dieser Fehler unterlaufen.

Wenn also Münchau schreibt, dass das eingezahlte Kapital auf der rechten Seite der Bilanz steht, so ist dies falsch. Das eingezahlte Kapital ist nämlich Geld; und Geld befindet sich als Aktivum auf der linken Seite der Bilanz. Die rechte Seite gibt lediglich Auskunft darüber, ob es sich hierbei um Eigenkapital oder aber um Fremdkapital handelt. Demzufolge ist auch seine zweite Aussage Unfug, dass das eingezahlte Kapital eine ‚Forderung‘ der Kapitalgeber gegenüber der Firma sei. Zu einer Forderung gehört immer eine korrespondierende Verbindlichkeit. Eine Verbindlichkeit gehört aber in die Kategorie Fremdkapital und nicht in die Kategorie Eigenkapital.

Wer sich in den Begriffskategorien der Bilanzierung dermaßen verhaut, der sollte besser keine Aussagen über unser Geldsystem treffen. Denn unser Schuldgeldsystem ist nichts anderes als die buchhalterische Erfassung von sozialen Verpflichtungsrelationen mit dem Erfüllungsgegenstand ‚Zentralbankgeld‘.

Nun zu Häring. Er schreibt in seiner Münchau-Kritik:

Wo es um die Soll-Seite, die Verbindlichkeiten geht, kommt gleich ein ziemlicher Klopper.

Verbindlichkeiten befinden sich – wie ich soeben erläutert habe – in einer Bilanz immer auf der rechten Seite, also der Passiva (Schauen Sie sich noch einmal in Ruhe die obigen Grafiken an, wenn Ihnen dies noch nicht ganz klar sein sollte). Der Begriff „Soll-Seite“ ist insofern doppelt falsch verwendet; und das gleich siebenmal in einem Beitrag. Wenn Häring schon die Seitenbezeichnung für Konten wählt, dann hätte er von der Haben-Seite sprechen müssen. Dies macht er auch an einer Stelle; allerdings handelt es sich dabei richtigerweise um die Soll-Seite. Die Verwechslung von Soll und Haben ist also systematisch. Korrekt ist aber nur die folgende Aussage:

Wo es um die Passiv-Seite, die Verbindlichkeiten geht, kommt gleich ein ziemlicher Klopper.

Und mit diesem ‚Klopper‘ hat Häring vollkommen Recht. Denn Münchau schreibt:

Und daher steht das Geld rechts auf der Zentralbank-Bilanz – es ist eine Forderung der Besitzer an die Zentralbank.

Diese Aussage ist FALSCH. Wer eine Banknote in der Hand hält, hat keine Forderung! Er hat eine Banknote, mit der er Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen sowie aus Steuerbescheiden  etc. erfüllen kann. Fordern kann man mit einer Banknote nichts. Unsere Groß- und Urgroßeltern konnten dies noch am eigenen Leibe erfahren; nämlich kurz vor der Währungsreform. Die einzige Forderung, die ich gegenüber der Zentralbank geltend machen kann, ist, dass ich eine abgenutzte oder beschädigte Banknote kostenlos in eine neue umtauschen kann. Dies hat aber ausschließlich ästhetische Gründe.

Solange allerdings das Vertrauen in eine Währung gegeben ist, kann ich Kaufverträge abschließen, die ich mit solchen Banknoten erfüllen kann. Ich kann aber Niemanden zwingen/fordern, mit mir einen Vertrag zu schließen. Geld ist also keine Forderung, sondern der gesetzliche Erfüllungsstandard für Zahlungsverpflichtungen. Die kritischen Anmerkungen von Häring zu diesem Punkt sind völlig korrekt.

Bei der Passivposition ‚Banknotenumlauf‘ der EZB handelt es sich also nicht um eine Verbindlichkeit, sondern um einen Erinnerungsposten/Gegenbuchungsposten, dass die Zentralbank auch tatsächlich Bargeld über den Bankensektor in Umlauf gebracht hat, um den Barzahlungswünschen der Bevölkerung nachzukommen. Bargeld in den Händen von Nichtbanken hat übrigens die gleiche Qualität wie Buchgeld auf den Konten der Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Bei beiden Geldformen handelt es sich um das eigentliche Geld im Sinne von gesetzlichem Zahlungsmittel (M0 bzw. Basisgeld); im Gegensatz zu den Guthaben, die Nichtbanken  bei den Geschäftsbanken auf ihren Konten haben (also auch Sie und ich). Hierbei handelt es sich um durch Kreditvergabe geschaffenes Giralgeld/Bankengeld, das letztlich aus Sicht des Kontoinhabers lediglich eine Forderung auf Auszahlung und/oder Forderungsübertragung von Zentralbankgeld ist. Mehr dazu hier.

Was dann aber von Häring beschrieben wird, ist in einigen zentralen Aspekten ziemlicher Unsinn. Völlig daneben ist die folgende Aussage:

Wenn sie [die EZB] nämlich das Bargeld nicht als Schuld buchen würden, würde die Bargeldausgabe sofort als Gewinn in den Jahresabschluss eingehen.

Erst kritisiert Häring die Forderungs-/Verbindlichkeitsgeschichte von Münchau, um alsdann selber auf sie hereinzufallen. Hier wird keine Schuld gebucht. Es ist ein Erinnerungsposten/Gegenbuchungsposten für die Lieferung von ZB-Geld. Dieses ZB-Geld gibt es von der ZB normalerweise nur gegen erstklassige Sicherheiten (von einer Erstausstattung der Bevölkerung nach Währungsreformen einmal abgesehen). Diese Sicherheiten finden sich auf der Aktivseite der ZB-Bilanz (siehe der verlinkte Beitrag von Münchau). Die Gewährung von Krediten der ZB an die Geschäftsbanken (sogenannte Refinanzierungsgeschäfte der Geschäftsbanken bei der ZB zur Liquiditätssicherung) ist noch kein erfolgswirksamer Vorgang.

Dieser Sachverhalt ist vergleichbar mit einer Bank, die einen Immobilienkredit ausreicht. Nicht mit der Kreditvergabe entsteht ein Gewinn, sondern erst durch die Zinszahlungen. So wie eine Geschäftsbank für ihre Dienstleistung vom Kunden Zinsen verlangt, so verlangt auch eine ZB von ihren Kunden (also den Geschäftsbanken) Zinsen. Es handelt sich hierbei um die sogenannten Leitzinsen (Haupt- und Spitzenrefinanzierungssatz), die von der ZB in Abhängigkeit von der konjunkturellen Lage nach unten oder nach oben angepasst werden.

Häring unterliegt hier wohl einem weit verbreiteten Trugschluss, dass bereits mit der Bereitstellung des gesetzlichen Zahlungsmittels durch die ZB schon ein Gewinn entstehen würde. Diese Ansicht ist aber falsch und basiert auf einer Verwechslung von bilanziellen Bestandsgrößen (Kreditvergabe) mit erfolgswirksamen Stromgrößen (Zinseinkünfte sowie Kreditabschreibungen. Wen hierzu die Details interessieren, der wird hier fündig: Das vergangene Märchen der Seigniorage).

Daher ist auch die folgende Aussage von Häring durch die Faktenlage nur sehr bedingt gedeckt:

Die riesigen Vermögen der Zentralbanken, und damit ein großer Teil ihrer Macht, kommen daher, dass sie so bilanzieren, dass möglichst wenig Gewinn anfällt, den sie ausschütten müssten (…) Dem Alchemisten würde der Finanzminister das nicht durchgehen lassen. Den Notenbanken komischer Weise schon. Hängt wohl zum einen damit zusammen, dass keiner die Notenbank-Bilanz versteht, und weil sie so mächtig sind.

Ich muss leider zu dem Schluss kommen, dass nicht nur Münchau sondern auch Häring die Bilanz einer Notenbank nicht versteht. Allerdings ist Häring schon sehr nahe bei der Wahrheit; und die liegt im Zusammenspiel von mächtigen Notenbanken und noch mächtigeren Geschäftsbanken (Wer glaubt, dass der ehemalige Vorstandsprecher Alfred Herrhausen von der RAF umgebracht wurde, der glaubt wohl auch daran, dass die Deutsche Bank ein Wohltätigkeitsverein ist. Erhellend hierzu ist ein Spiegel-Interview von Herrhausen aus dem  Jahre 1987 in Verbindung mit einem Bericht der FAZ anlässlich des 25. Todestages von Herrhausen, dieser ARD Dokumentation auf die sich auch der FAZ-Artikel bezieht sowie insbesondere diese Sendung des Deutschlandfunk: WIR WISSEN DEFINITIV, WER DIE TÄTER WAREN

Über die Bewertung der Goldreserven kann man allerdings sehr wohl diskutieren und die Kritik von Häring an der Bilanzierungspraxis über einen erfolgsneutralen Ausgleichsposten ist durchaus zutreffend. Ich möchte aber hier auf dieses Thema nicht vertiefend eingehen, da es von QE ablenkt. Nur so viel: Der Ausgleichsposten sollte antizyklisch angepasst werden, so dass im Abschwung höhere Buchgewinne der Bundesbank zu einer höheren Überweisung an den Finanzminister führen und somit die Neuverschuldung geringer ausfällt. Mehr zum Thema Gold und Ausgleichsposten findet sich in diesem Artikel der FAZ.

Jetzt aber zum eigentlichen Kern der Angelegenheit: QE vs. ML. Hierzu schreibt Häring:

Denken Sie an den Alchemisten. Er kauft Wertpapiere mit Gold, das herzustellen, ihn nichts kostet. Zehn Jahre später stellt er fest, dass die Wertpapiere nur noch die Hälfte wert sind, wie beim Kauf. Hat er einen Verlust gemacht. Nein. Sein Gewinn ist nur halb so hoch, wie er dachte.

Häring hat sich hier wohl verschrieben. Er kann eigentlich nicht Gold sondern nur Geld meinen. Alles andere ergäbe keinen Sinn. Aber auch hier kreiert er durch den Ankauf von Staatsanleihen einen Gewinn, den es so nicht gibt. Ich hatte bereits weiter oben dargelegt, dass eine Kreditvergabe noch keinen Gewinn begründet. Häring schreibt weiter:

Wenn die EZB für eine Billion Euro Staatsanleihen kauft, mit von ihr zusätzlich geschaffenem Geld,  und sie sind nach zehn Jahren nur noch halb so viel wert, dann hat sie nur dann ein Problem, wenn sie den Geldschöpfungsgewinn sofort und vollständig an den Finanzminister ausgeschüttet hat. Sie schüttet aber dank ihrer Bilanzierungsregeln fast gar nichts davon aus, sondern packt fast alles in die Eichhörnchen-Posten für schlechte Zeiten. Wenn ihre Wertpapierbestände an Wert verlieren, werden diese Posten kleiner. Gegenüber der Situation vorher, als sie noch nicht da waren, ist das aber immer noch ein großer Gewinn.

N E I N, NEIN und nochmals nein! Eine Bestandsbuchung (Kauf eines Wertpapiers) ist etwas anderes als eine Erfolgsbuchung. Ein Gewinn entsteht nur über die Erfolgsrechnung und führt zu einem höheren Eigenkapital. Eine Aufblähung von ZB-Bilanzen mit Staatsanleihen (Bestandsbuchungen) ist ein Indikator dafür, dass die Kreditvergabe des Finanzsektors nicht nachhaltig war. Die Ursache hierfür liegt allerdings nicht nur bei den Banken, sondern auch bei der Politik, die unter massivem Einfluss des parasitären Finanzsektors alle Schranken fallen ließ.

Wenn eine Zentralbank solche Anleihen am Sekundärmarkt kauft, dann hat sie den Alteigentümern dieser Anleihen ZB-Geld in die Hand gegeben und somit ex post Schuldverhältnisse, die eigentlich auf zu geringer Besteuerung der Konsum- und Investitionsverweigerer beruhen, auch noch honoriert. Diese Geschichte ist besonders gefährlich und bereitet den Nährboden für eine zukünftige Zerstörung einer Währung; insbesondere dann, wenn Staatsausgaben in konsumtive, statt in investive Bereiche fließen.

Wir sollten auch immer im Hinterkopf behalten, warum die Staatsverschuldung in vielen Ländern mit Beginn der Finanzkrise 2007 so stark nach oben schnellte. Es waren die Staaten – und somit die Steuerzahler – die dem parasitären Finanzsektor mit seinen Gehalts- und Bonus-Exzessen ex post den Ar… gerettet haben. Das fiktive Kapital (und nein, ich bin beileibe kein Marxist) – geschaffen durch eine nicht nachhaltige Kreditvergabe des Finanzsektors – hat die reale Vermögenskonzentration über den Kanal der Staatsverschuldung/Staatsanleihen ex post befördert, die die EZB nun im Rahmen von QE am Sekundärmarkt auch noch mit einem Kursfeuerwerk für ‚gebeutelte‘ Milliardäre beschleunigt. Zugleich wird hierdurch auch eine Marktbereinigung im parasitären Finanzsektor verhindert, da durch diese Maßnahmen die Kapitalfiktion durch eine Höherbewertung der Assets aufrecht erhalten wird (Stichwort Assetinflation und Zombiebanken).

Über den Kanal der Staatsanleihen konnte der parasitäre Finanzsektor (sorry für den inflationären Gebrauch dieses Adjektivs) auch noch für die zu niedrig besteuerten hohen Einkünfte und Gewinne Zinsen kassieren, die wiederum geringer besteuert wurden als Einkünfte aus den anderen Einkunftsarten (sofern sie überhaupt im Ursprungsland aufgrund des internationalen parasitären Steuersenkungswettbewerbs besteuert wurden). Die neusten Zahlen von Oxfam sprechen für sich und sind das Ergebnis des Matthäus-Effekts, der durch die Politik der letzten 30 Jahre auch noch befeuert wurde.

Zurück zu Norbert Häring. Wenn ich hier einige zentrale Aspekte seiner Münchau-Kritik ins Visier genommen habe, so soll dies nicht seine sonstigen Verdienste schmälern, für Aufklärung zu sorgen. Ich stimme mit Härings grundsätzlicher Kritik am bestehenden Geldsystem in vielen Punkten überein. Insbesondere mit seinen abschließenden vier Absätzen. Häring hat Recht: Es gibt immer eine Alternative. TINA (there is no alternative) im Sinne von QE nutzt letztlich nur den 1 %. Hier noch einmal der Link zu Härings Münchau-Kritik.

Häring hatte im November 2014 zehn Alternativen zu QE genannt. Die erste Alternative (Helicopter-Money) bildet den zentralen Bestandteil meines 10-Punkteplans, den ich im Oktober 2013 veröffentlicht hatte: Zehn Maßnahmen für ein Europa in Frieden, Freiheit und Wohlstand.

 


Vertiefende Links:

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18 Antworten zu QE versus ML

  1. Norbert schreibt:

    Vielen Dank für den Hinweis auf die falsche Begrifflichkeit in der Gleichsetzung von Sollseite und Passivseite.
    Was die Kritik angeht, aus Bestandsbuchungen könne kein Gewinn erwachsen, so verstehe ich diese nicht. Die Passiv-Seite bildet doch, wie wir gesehen haben, die Mittelherkunft ab, mit der die Vermögensgegenstände auf der Aktiv-Seite unterlegt sind. Die Forderung, die ich als Notenbank erhalte, wenn ich einer Bank auf Kredit Bargeld aushändige, erhöht die Aktivseite der Bilanz. Wenn ich diese Forderung so behandle, als wäre sie mir geschenkt worden (kein „Erinnerungsposten“ auf der Passiv-Seite), weil mich der Erwerb ja nichts kostet, dann steigt mein Eigenkapital im Umfang dieser Pseudo-Schenkung. Wenn ich die Gewinn- und Verlustrechnung aufmache, würde eine mir geschenkte Forderung doch als gewinnsteigernder Mittelzufluss verbucht. Und ähnlich – ohne dass es für eine sich selbst beschenkende Einheit wie eine Zentralbank einen eingeführten Begriff dafür gebe – müsste das auch beim kostenlosen Erwerb einer Forderung mit selbst-gedrucktem Geld geschehen. Oder etwa nicht?

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    • EraserFS schreibt:

      „Was die Kritik angeht, aus Bestandsbuchungen könne kein Gewinn erwachsen, so verstehe ich diese nicht. “
      Alle Konten einer Bilanz sind Bestandskonten. Erfolgskonten sind Unterkonten des GuV-Kontos. Das GuV-Konto wird über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen bzw. es ändert sozusagen den Bestand des EK.
      Eine Bestandsbuchung ist gerade so definiert, dass durch den vorliegenden Geschäftsvorfall lediglich Bestandskonten angesprochen werden.
      Der Ankauf irgendwelcher Anleihen durch eine ZB entspricht einer Soll-Buchung eines aktiven Bestandskontos sowie einer Haben-Buchung eines passiven Bestandskontos Irgendeines Fremdkapital-Bestandskontos wohlgemerkt, da ein Anleiheankauf finanziert über Eigenkapital Kein poassives Bestandskonto anspricht, sondern aktives bzw. findet ein Aktivtausch statt. Beide Seiten der Bilanz erfahren also einen Zugang bzw. verlängert sich die Bilanz (Bilanzsumme steigt).
      Ein Gewinn oder Verlust kann bilanziell nur verbucht werden, wenn ein Erfolgskonto des GuV angesprochen wird.
      Das wäre im Beispiel der Fall, wenn die Bewertung der angekauften Anleihen höher ausfällt, als die Bewertung am Tage des Ankaufs. Das würde eine Haben-Buchung in einem Erfolgskonto meinetwegen „Zuschreibungen“ genannt, als Gegensatz zu den Abschreibungen, auslösen (bzw. einen Fehlbetrag im Soll des Erfolgskontos), was wiederum eine Haben-Buchung im GuV auslöst (bzw. einen Fehlbetrag im GuV-Soll = Gewinn), was wiederum eine Habenbuchung im EK auslöst bzw. eine Erhöhung des EK.

      @Blogeintrag
      Buchhaltungstechnisch richtig, ansonsten aber nur ideologischer Quatsch. Bspw. befindet sich der Finanzsektor nicht in einer parasitären Beziehung zum Staat, sondern in einer symbiotischen.
      Und was Münchau anbelangt, sollte man bedenken, für welche Leserschaft er diese Kolumnen schreibt. Sicherlich nicht für Personen, die Buchhaltungskentnisse besitzen und wissen wie QE funktioniert. Für einen Crashkurs in Sachen Rechnungswesen im gegebenen Rahmen, war diese Kolumne also ordentlich.

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  2. CGB schreibt:

    @ Norbert: Verkauft eine ZB die Anleihen wieder am Sekundärmarkt bzw. tilgt der Staat bei ihr, muss sie freilich die Bilanz wieder verkürzen und das „eingenommene Geld“ (wieder) vernichten.
    Insofern haben EraserFS und Herr Stöcker sogar auch im Fall der (nationalen) ZBs recht.
    @ EraserFS: Der Finanzsektor hat durchaus (auch) eine symbiotische Beziehung zum Staat, aber durchaus auch (und heute überwiegend) eine parasitäre, da hat Herr Stöcker nicht unrecht, nämlich wenn der (gesamte) Finanzsektor der Realwirtschaft, damit auch dem Fiskus, zu seinen Gunsten Einnahmen entzieht, gegen Währung spekuliert sowie Staaten sowie deren Gesetzgebungen zu seinen Gunsten unter Druck setzt. Hohe Volatilität hilft beispielsweise dem Finanzsektor mehr als der Realwirtschaft und Volkswirtschaften.

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  3. Luc schreibt:

    Ist das Problem nicht einfach, dass die gängigen Bilanzierungsregeln und -techniken die Realität einer Zentralbank schlicht nicht abbilden und deshalb die Begriffsverwirrung entsteht?

    Für eine Institution, die die Mittel ihrer bilanziellen Passiv-Seite selbst schaffen kann (eine ZB ist ja ihre eigene Vermögensquelle) ist eine Bestandsbuchung aus QE bilanztheoretisch sicher nicht, aber tatsächlich doch automatisch ein Gewinn? Die notwendigen Mittel dafür werden ja schlicht geschöpft und sind damit nicht Fremd- sondern Eigenkapital.

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    • Michael Stöcker schreibt:

      Selbstverständlich gelten die gängigen Bilanzierungsregeln und -techniken auch für eine Zentralbank und bilden deren Realität mehr oder weniger korrekt ab. Bewertungsprobleme der Aktiva gibt es aber nicht nur bei einer ZB. Die Begriffsverwirrung entsteht vor allem durch die Ignoranz unseres 2-stufigen Geldsystems, bei dem die Diskutanten nicht zwischen Geld und Kredit zu unterscheiden wissen.

      Die ’notwendigen Mittel‘, von denen Sie sprechen, sind aber weder Fremdkapital und schon gar nicht Eigenkapital, sondern ein Erinnerungsposten daran, dass ZB-Geld geliefert wurde, weil die Bankkunden – aus welchen Gründen auch immer – die Haltung von Bargeld dem Kontoauszug ihrer Bank vorziehen.

      Darüber hinaus ist ZB-Geld schlicht und ergreifend der Saldenausgleichsstandard, mit dem Geschäftsbanken ihre Salden ausgleichen müssen, die durch einen Liquiditätsabfluss entstehen; und zwar insbesondere dann, wenn das Vertrauen in die Bonität einer solchen Bank in Zweifel gezogen wird (Geld: Der Saldenausgleichstandard von Geschäftsbanken). Ist das Vertrauen stark beschädigt, dann kommt es zur Aufblähung der ZB-Bilanz; und zwar so lange, bis die Politik wieder über Entschuldungsprozesse für Entspannung gesorgt hat. Wenn nicht, dann eben nicht.

      Damit klar wird, dass hiermit kein Gewinn und somit keine Eigenkapitalerhöhung stattfindet, stellen Sie sich einfach vor, dass es sich um Forderungen und Verbindlichkeiten in exakt gleicher Höhe handelt, die sich gegenseitig zu Null saldieren. Und wenn alle Schulden getilgt wären (dies wäre der theoretische Extremfall bei einer vollständigen Rückkehr zur Subsitzenzwirtschaft), dann gäbe es auch keine Banken mehr und keine Forderungen und Verbindlichkeiten. Was bliebe, wären die Gebäude samt Inventar der ZB sowie die Goldvorräte. Deren Wert dürfte allerdings in einer Subsistenzwirtschaft gegen Null tendieren.

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      • Luc schreibt:

        Lieber Herr Stöcker,

        natürlich gelten die Bilanzierungsregeln auch für die Zentralbanken, etwas anderes behauptet auch niemand. Es ging mir nur darum, inwiefern das auch sinnvoll ist. Sie scheinen das selbst nicht gänzlich unproblematisch zu sehen wenn Sie dazu schreiben, die Regeln passten „mehr oder weniger“ zu den tatsächlichen Vorgängen in den ZB. Dass es solche Probleme nicht nur in Zentralbanken gibt, geschenkt. Ihnen wie mir geht es vorliegend um die Zentralbanken.

        Die Funktionsweise unseres Geldsystems mit den zwei Kreisläufen ZB-Geld und Bankenkreditgeld, Target2, Clearing usw. ist mir geläufig. Gleichwohl gehe auch ich nicht davon aus, die Wahrheit schon vollumfänglich zu kennen, damit Sie mich nicht missverstehen. Ich bin wirklich an einer Diskussion interessiert, gerade weil ich nicht behaupten kann, alle Aspekte des historisch bedingt überkomplexen Geldsystems bereits verstanden zu haben.

        Mein Problem ist folgendes:

        Die Regeln des finanziellen Rechnungswesens kennen für Geld keine Zeiträume (für Kredit natürlich sehr wohl). Es ist einfach vorhanden, ich gehe Verbindlichkeiten ein, um es zu bekommen, und wirtschafte damit, um es zu vermehren, aber es hat keinen Anfang und kein Ende.

        In der Realität hat (ZB-)Geld aber natürlich einen Ursprung, eben die Zentralbank. (So denkt man jedenfalls, dazu gleich noch). Gedankenspiel: Wenn eine ZB Geld aus dem Nichts erschafft, dann einfach gar nichts damit macht, und diesen Vorgang bilanziell erfassen will, ist doch die einzig akkurate Beschreibung die einer Aktivavermehrung, deren Passiva-Pendant im Eigenkapital zu bilanzieren wäre. Oder würden Sie an der Stelle widersprechen (die Sinnigkeit des Gedankenspiels mal außen vor)?

        Wenn ich Herrn Häring richtig verstehe (er möge mir widersprechen), dann macht er in seinen Beschreibungen diesen gedanklichen Zwischenschritt, bevor er die ZB das Geld in die Hand nehmen und ausgeben lässt.

        Warum diese Vorstellung falsch ist und die ZB im Ergebnis richtig bilanzieren – ich muss damit auch meine obige Einschätzung revidieren – geht mir aus der bisherigen Diskussion noch nicht grundsätzlich genug hervor, vielleicht gelingt es im folgenden.

        Die alles entscheidende Frage, die dann auch die Bilanzierung betrifft, ist meiner Meinung nach, in welcher Form die ZB das geschaffene Geld in Umlauf bringt, und hier gibt es nur zwei grundlegende Möglichkeiten: als Tausch, oder als Geschenk.

        Schöpft eine ZB Geld und lässt es liegen, ist das buchhalterisch ein Reingewinn (Herstellungskosten bei Bargeld außen vor). Diesen „Gewinn“ könnte sie zu einem beliebigen Anteil einfach dem Staat überweisen – das hat man ursprünglich ja auch einmal unter direkter Staatsfinanzierung verstanden. Da sie es also verschenkt, d.h. bedingungslos abgibt, gibt es auch keine Bedingung, die der Geldschaffung (Bilanz-Aktiva) gegenüberstehen könnte (Bilanzpassiva), und genau deshalb wäre es als „Eigenkapital“ richtig bilanziert.

        In der heutigen Realität kommt Zentralbankgeld aber ausschließlich als Tausch in den Geldkreislauf: gegen die Ausgabe gegenwärtigen Geldes erhält die ZB auf die Zukunft bezogene geldwerte Titel. Sie hat damit aber den Geldschöpfungs“gewinn“ in aktuellen Marktpreisen investiert, das Geld also fest gebunden, und genau deshalb ist der Vorgang (zunächst) erfolgsneutral und deshalb gehört er bilanziell nicht ins Eigenkapital. Das gilt auch für den gestrigen Vorschlag von Herrn Häring, nur den Nettozuwachs der geldwerten Titel (teilweise) als Gewinn zu verbuchen: es ist ein Nettozuwachs an gebundenen „Investitionen“.

        Daraus ergibt sich unmittelbar, was eigentlich passiert, wenn diese Titel untergehen bzw. ausfallen: in diesem Moment fällt die „Bedingung“ der Geldausgabe weg; aber wenn die ZB den Untergang hinnimmt (es kann ihr ja in der Tat egal sein), wandelt sich das Wesen der dazu gehörigen ZB-Geldschöpfung vom Tausch zu einem Geschenk. Nur dass sich diese tatsächliche Segniorage dann bereits im Markt befindet.

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        • Norbert schreibt:

          @ Luc:
          „In der heutigen Realität kommt Zentralbankgeld aber ausschließlich als Tausch in den Geldkreislauf: gegen die Ausgabe gegenwärtigen Geldes erhält die ZB auf die Zukunft bezogene geldwerte Titel. Sie hat damit aber den Geldschöpfungs”gewinn” in aktuellen Marktpreisen investiert, das Geld also fest gebunden, und genau deshalb ist der Vorgang (zunächst) erfolgsneutral und deshalb gehört er bilanziell nicht ins Eigenkapital.“
          Mir leuchtet nicht ein, warum es eine Rolle spielen soll, ob die ZB das Geld in irgendwelche Vermögenswerte anlegt oder bar liegen lässt. Das ist doch eine Entscheidung, die nur für die Liquiditätslage relevant ist, nicht für den Gewinn. Wenn ein Unternehmen Barmittel in Maschinen oder ein Grundstück investiert, hat das doch auch keine direkte Auswirkung auf den Gewinn. Es ist nur ein Asset-Tausch.

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        • Michael Stöcker schreibt:

          Lieber Herr Häring,

          ich hatte es schon in der Antwort an Luc weiter unten geschrieben. Geld gibt es nicht auf der Aktivseite einer Bilanz. Oder in Anlehnung an einen alten Rechtsgrundsatz:

          Quod non est in libris, non est in mundo.

          Die Tatsache, dass der Banknotenumlauf auf der Passivseite steht heißt aber doch nicht, dass es sich hierbei um Geld handelt. ZB-Geld ist ein Verrechnungsstandard für Forderungen und Verbindlichkeiten auf der 2. Stufe unseres Geldsystems. Auf der obersten Stufe saldieren sich sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten dann natürlich auf null. Denn die Summe aller Forderungen ist exakt so hoch wie die Summe aller Verbindlichkeiten. Und wenn die ZB nun etwas Geld auf der Aktivseite buchen würde, dann stiege in gleicher Höhe… ???

          Der Banknotenumlauf kann es ja wohl noch nicht sein. Denn es läuft ja noch nichts ‚umher‘, sondern liegt im Papierbunker und wartet auf den aktivierenden Ritterschlag (siehe Antwort an Luc).

          Ich kann selbstverständlich so lustige Bilanz-Positionen kreieren wie ‚Bunkergeld‘ auf der Aktivseite und als Pendant ‚Banknoten in Startposition‘ oder vielleicht noch besser: ‚Passive Bunkerabgrenzung‘ (nur für Bilanzkundige verständlich), die dann mit dem Ritterschlag synchron umgebucht werden. Der Sinn einer solchen Übung erschließt sich mir nicht, da ich auf diese Weise eine Bilanz natürlich willkürlich aufpusten und auch wieder schrumpfen könnte. Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Vom Münzgeld abgesehen gibt es auf der Aktivseite einer ZB-Bilanz kein Geld!

          Jetzt verstehen Sie vielleicht auch warum ich seinerzeit schrieb, dass ich glaube, dass auch Mayer mit seiner Idee eines ‚Aktivgeldes‘ unser 2-stufiges Geldsystem nicht in Gänze durchdrungen hat: http://norberthaering.de/index.php/de/leserforum/152-weidmann-widersprueche

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        • Michael Stöcker schreibt:

          Lieber Luc,

          vielen Dank erst einmal für Ihre ausgezeichneten Kommentare. Die Geschichte mit dem ‚überkomplexen Geldsystem‘ ist nur scheinbar überkomplex. Eigentlich ist die Sache ziemlich einfach, wenn man sich mal von allen gängigen ökonomischen Geldvorstellungen gelöst hat. Aber ich gebe gerne aus eigener leidvoller Erfahrung zu, dass fehlerhafte Vorkenntnisse aus Lehrbüchern, Schulen und Universitäten nicht dazu geeignet sind, einen schnellen Einstieg zu finden. Es ist ein wenig so wie bei der kopernikanischen Wende. Hat man’s erst einmal begriffen, dann fragt man sich, wie man zuvor nur andere Vorstellungen hiervon haben konnte. Oder um mit Wilhelm Jensen zu sprechen: „Wer anderen etwas vorgedacht wird jahrelang erst ausgelacht. Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich.“

          Zu Ihrem Problem: Sie sprechen als erstes die wichtigste Dimension an. Und das ist eben auch beim Thema Geld die Zeit. Und hier haben Sie den entscheidenden Unterschied zwischen Geld und Kredit in einem zweistufigen Kreditgeldsystem sauber herausgearbeitet. Geld – hier jetzt im Sinne von Bargeld und Giralgeld – ist grundsätzlich zeitlos. Ein Kredit hingegen hat immer einen Rückzahlungstermin, den man bei Bedarf und gegenseitigem Einverständnis natürlich jederzeit prolongieren/revolvieren kann. Man muss sich halt nur einig sein, dass Wirtschaft nicht eine zeitlich begrenzte Veranstaltung ist.

          Demzufolge müssen aber Kredite auch immer wieder neu aufgenommen und getilgt werden. Das geht aber nur dann, wenn es entweder zu einer immer weiteren Kreditexpansion kommt, oder aber die Cash-Horter in einem Anfall von Investitions- und/oder Konsumwahn zu Cash-Killern mutieren. Zaghafte Ansätze hierzu gab es mal während der Dotcom-Bubble, in der die Cash-Burn-Rate das Maß aller Dinge war. So konnte aus individueller Idiotie doch noch etwas kollektiv Gutes erwachsen. Gab’s davor in ähnlicher Form im Rahmen des Immobilienbooms Ost nach der Wiedervereinigung. Auf die Nachteile einer kreditfinanzierten Blase muss ich hier wohl nicht näher eingehen. Dazu ist ja eigentlich schon alles gesagt.

          Sie schreiben:

          Wenn eine ZB Geld aus dem Nichts erschafft, dann einfach gar nichts damit macht, und diesen Vorgang bilanziell erfassen will, ist doch die einzig akkurate Beschreibung die einer Aktivavermehrung, deren Passiva-Pendant im Eigenkapital zu bilanzieren wäre. Oder würden Sie an der Stelle widersprechen (die Sinnigkeit des Gedankenspiels mal außen vor)?

          Ja, hier widerspreche ich ganz entschieden; ‚Sinnigkeit‘ hin oder her. Sie finden auf der Aktivseite einer ZB kein Geld. Diese Position ist schlicht nicht existent (vom Münzgeld mal abgesehen, da es hier aus der Historie heraus noch so etwas wie eine echte Seigniorage gibt, die selbstverständlich dann auch so bilanziert werden muss und somit auch für eine ZB ein Vermögensgegenstand ist. Hierbei handelt es sich um dasjenige, was viele Geldsystemkritiker abwertend als Fiat-Money titulieren. Hier nun die Begründung:

          Stellen Sie sich einfach eine Gründungsbilanz einer ZB vor. Welche realen Vermögenswerte gibt es da? Sie werden es schon vermutet haben: Es ist in erster Linie Gold. Findet sich von daher auch auf der Aktivseite der Bundesbank-Bilanz an erster Stelle. Ansonsten hat sie vor der Aufnahme ihrer Geschäfte vermutlich noch ein paar Immobilien und sonstiges Sachanlagevermögen (ganz unten in der BB-Bilanz). Sofern es hieran keine fremden Rechte Dritter gibt, gehört alles Vermögen der ZB und entspricht somit dem Eigenkapital, das sich ganz unten auf der Passivseite wieder findet. Nimmt die ZB nun ihre Geschäfte auf, dann können nach einiger Zeit auch Devisen hinzukommen, die typischerweise die Folge dauerhafter Leistungsbilanzüberschüsse sind (finden sich in der Bilanz unmittelbar unterhalb des Goldes). Diese unterliegen genauso wie Gold Wertschwankungen aufgrund von Markteinflüssen und/oder Marktmacht. Als Pendant hierzu steigt dann der Banknotenumlauf (bzw. die Verbindlichkeiten) auf der Passivseite, der ganz oben an 1. Position oberhalb vom Fremdkapital ausgewiesen wird und ganz weit entfernt vom Eigenkapital, das bei einer ZB typischerweise ganz unten steht (ist ja auch nicht so bedeutsam).

          Sie sehen, wir haben es hier mit realen Werten zu tun. Aber welcher Wert sollte ex nihilo entstehen, wenn die ZB einfach Geld druckt und dieses Geld in ihre Bilanz aufnimmt, ohne das dahinter ein Schuldverhältnis steht, das den Schuldner zu einer realen Leistung am Markt verpflichtet? Zu welcher Leistung wäre denn eine ZB verpflichtet? Richtig: Zu keiner! Daher handelt es sich hierbei ja auch noch nicht um Geld, sondern um bedrucktes Papier, das erst dadurch den Ritterschlag zum Geld erhält, wenn ein anderer seine Forderung oder ein anderes Wertpapier hierfür hergibt. ZB-Geld im Besitz dieser ZB ist kein Geld, sondern bedrucktes Papier (der Heizwert interessiert hier nicht, zumal die Herstellungskosten höher sein dürften und in der GuV als Aufwand verbucht werden müssen und somit sogar das EK schmälern). Für ZB-Buchgeld gilt das Gleiche. Vermögen schafft man nur durch Leistung, nicht durch Luftbuchungen.

          Etwas anderes wäre es, wenn sich der Staat dazu verpflichten würde, diese Mittel investiv zu verwenden. Dann könnte man das Konto ‚ewige Forderung gegenüber dem Staat‘ kreieren, der dann auch hoffentlich über Steuereinnahmen und Ersatzinvestitionen diese ewige Forderung in ihrem Wert erhält. Dazu müsste der Staat aber erst einmal den Übergang von der Kameralistik zur doppelten Buchführung vollzogen haben, damit eine brauchbare Datenbasis vorhanden ist, um die Werthaltigkeit dieser ewigen Forderung einschätzen zu können.

          Und jetzt zu Ihren zwei Möglichkeiten, wie Geld in Umlauf kommt. Zuerst zum Tausch. Hier ist das erste Missverständnis: Es wird nichts getauscht. Spätestens seit der Einführung eines 2-stufigen Kreditgeldsystems haben wir die archaische Tauschwirtschaft am Flussufer verlassen. Auch eine ZB tauscht nicht, sondern schließt Verträge: Kreditverträge über Tendergeschäfte etc. oder aber Kaufverträge über Gold, Devisen, Anleihen etc. In Notfällen gewährt sie sogar ELA-Kredite. Dass es hierbei eine symbiotische Beziehung gibt, wie EraserFS weiter oben geschrieben hat, ist durchaus korrekt. Dieses Verhältnis hat sich allerdings seit den 80er Jahren mehr und mehr in ein parasitäres Verhältnis gewandelt. Diese Meinung scheint auch Martin Hellwig zu vertreten.

          Auch eine ZB ist an die zeitlichen Restriktionen ihrer Vereinbarungen gebunden. Restriktiv deshalb, weil sie die Banken nicht zwingen kann, sich über Tendergeschäfte zu refinanzieren. Dazu müsste Sie schon die Mindestreserve drastisch erhöhen; im Falle Deutschlands dann eigentlich über 100 %, da die Bundesbank aufgrund des nicht funktionierenden Interbankenmarkts seit ca. 2 Jahren zum Nettoschuldner der deutschen Banken mutiert ist. Sinnvoll ist das ganze natürlich nicht. De facto haben wir in Deutschland ein Vollgeldsystem (geschaffen über die Kreditvergabe im Süden mit entsprechenden Leistungsbilanzdefiziten dieser Länder).

          Liquiditätstechnisch gesehen ist die ZB natürlich nicht gebunden, da sie das Vertragserfüllungsmedium selber schaffen kann. Von daher kann eine ZB zwar formell überschuldet sein, aber niemals illiquide. Sie sollte es mit den reinen Luftbuchungen (Ihren/Härings/meinen Geschenken) nur nicht übertreiben, da die Bürger ansonsten auf Ersatzwährungen wie den Dollar umsteigen; was wiederum das Herz von Onkel Sam erfreut, der nämlich tolle Waren im Gegenzug für sein Papier erhält und so prima sein LB-Defizit auf Kosten anderer finanzieren kann. Sozusagen die modernere Variante der Sklaverei (für Kenner: das Triffin-Dilemma).

          Zum Schluss noch etwas zur Seigniorage. Die gibt es bei sauberer Buchführung natürlich nicht. Sie haben zwar mit Ihrer abschließenden Aussage Recht, dass sich die ‚tatsächliche‘ Seigniorage dann schon im Markt befindet. Aber egal sein kann so etwas einer seriösen ZB keinesfalls. Sie kann es zwar stoisch hinnehmen, muss dann aber eine Abschreibung auf uneinbringliche Forderungen vornehmen. Ihre Schein-Seigniorage wird leider zu geringeren Gewinnen bei der ZB führen und somit auch zu einer geringeren Gewinnausschüttung (siehe hierzu auch: Das vergangene Märchen der Seigniorage).

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      • Luc schreibt:

        @Norbert Häring:

        Wenn jetzt aber nun ein Unternehmen Gewinn ausschütten wollte und sein Eigenkapital nur aus einem Maschinenpark bestünde, dann ginge das nur durch Monetarisierung (so weit so offensichtlich ;). Da die ZB ihren Geldschöpfungs“gewinn“ aber nur durch Investition entstehen lässt, ließe er sich nur ausschütten, wenn man diese Investitionen verkauft, also das gerade geschaffene Geld wieder einzieht (es ist ja ebenso fest gebunden wie es in einem Maschinenpark wäre), um es alsdann dem Staat zu überweisen. Sehe ich das korrekt? Damit würde dann aber der Sinn der ZB ad absurdum geführt.

        Deshalb halte ich die Bilanzierung für korrekt: es stimmt schon, dass es semantisch zweifelhaft ist, die Geldschöpfung passiv unter „Verbindlichkeit“ gegenzubuchen, es bildet die intendierte und tatsächliche Funktionsweise einer ZB aber m.E. letztlich korrekt ab.

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      • Luc schreibt:

        Das führt natürlich direkt zu der Frage, warum die EZB im Ergebnis aber doch Gewinne abwirft, aber, ohne die Bilanzen näher betrachtet zu haben, dürfte die Antwort in ganz „normalen“ Zinseinkünften, Devisengeschäften usw. liegen, eben aus tatsächlichen GuV-Rechnungen.

        Durch die Entscheidung, Geld nur im Gegenzug für werthaltige Titel zu schaffen, verzichtet die ZB ja letztlich auf jede Segniorage: verkauft sie die Titel wieder, wird das Geld ohne verwirklichte Segniorage vernichtet (analog zum Bankenkreditgeld), lässt sie die Wertminderung oder gar den Untergang zu, wird die Segniorage im Markt verwirklicht, und nicht bei der ZB.

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      • Luc schreibt:

        Und letztens: ich bin durchaus der Meinung, dass man das so geschaffene Geld passivisch im Eigenkapital bilanzieren könnte, das dürfte letztlich eher eine Frage der technischen Eleganz im Gefüge des Rechnungswesens sein. Entscheidend ist die Maßgabe, dass es nicht ausschüttungsfähig ist (weil es das eben nicht ist ohne die hinterlegten Titel zu monetarisieren).

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  4. Norbert Häring schreibt:

    Luc hat recht. Eine ausführliche Begründung habe ich jetzt auf meinem Weblog norberthaering.de gegeben:
    „Warum die EZB Bargeld und Bankguthaben nicht gewinnmindernd als Verbindlichkeit buchen sollte“
    http://norberthaering.de/index.php/de/newsblog2/27-german/news/224-antwort-auf-brinkmann

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    • Michael Stöcker schreibt:

      Lieber Herr Häring,

      durch Ihre Antwort auf Burkhardt Brinkmann ist mir klar geworden, dass wir doch nicht aneinander vorbei geredet/geschrieben haben, wie ich es in meiner persönlichen Mail an Sie noch für möglich gehalten habe. Von daher hat es mit meiner Antwort etwas gedauert, da ich Sie bei diesem Thema für sehr kompetent halte und deshalb einen eigenen Irrtum nicht ausschließen wollte (zu oft musste ich in den letzten 6 Jahren schon mein vermeintliches Wissen auf den Prüfstand stellen und in wichtigen Punkten revidieren).

      Wir reden also doch sehr wohl über die gleiche Sache, kommen aber im Detail zu anderen Schlüssen/Bewertungen. In Ihrer Replik auf Brinkmann schreiben Sie in der Einleitung:

      …und so hoffentlich der Verständnisschwierigkeit vieler Leser abzuhelfen, die nicht glauben mögen, dass die normalen Buchführungsregeln für eine Notenbank, die Geld einfach drucken kann, nicht gelten sollten.

      Um es vorweg zu nehmen: Ich bin bei der Einschätzung der Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze mehr bei Herrn Brinkmann als bei Ihnen. Mehr deshalb (eigentlich gibt es hier nur richtig oder falsch), weil wir beide letztlich etwas sehr Ähnliches fordern: Mehr Basisgeld im Wirtschaftskreislauf. Sie über einen kreativen Gewinnausweis über den Ankauf von (typischerweise) vergangenem Nichts (aka Staatsanleihen), ich über ein zentralbankfinanziertes Bürgergeld (ZFB). In beiden Fällen handelt es sich um einen grundsätzlich systemwidrigen Eingriff in unser bestehendes 2-stufiges Geldsystem. Aber der Reihe nach:

      1. In einem zweistufigen Schuldgeldsystem werden durch die Geschäftsbanken Kreditverhältnisse begründet, deren Erfüllungsgegenstand immer auf ZB-Geld lautet. Dieses ZB-Geld wird durch den Kreditvertrag nicht mitgeschöpft, sondern kommt ausschließlich über die ZB in Umlauf. ZB-Geld ist der gesetzliche Standard, in dem Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen zu erfüllen sind. Es ist also das sachenrechtliche Erfüllungsmedium ohne selbst eine schuldrechtliche Forderung oder Verbindlichkeit zu sein. Ich denke, soweit stimmen wir überein.

      2. Eine ZB kann jederzeit so viel ZB-Geld in den Markt geben, wie sie es für nötig erachtet. Dies macht sie aber typischerweise nur, wenn sie entsprechende Sicherheitsleistungen hierfür gestellt bekommt oder aber die (hoffentlich werthaltigen) Forderungen unmittelbar selber ankauft. Es entsteht in diesem Zusammenhang aber kein Gewinn, da sowohl eine Kreditvergabe als auch ein Kaufvorgang für den Kreditgeber/Käufer ein erfolgsneutraler Vorgang ist. Gewinne entstehen aus den Zinszahlungen oder aber Kursgewinnen bei vorfälligen Verkäufen, die die Banken/Käufer an die ZB zu leisten haben, bzw. aus den Zinszahlungen des Staates auf Basis der begebenen Anleihen. Auch hier denke ich gibt es keinen Dissens, da es zu Ihrem 1. Beispiel mit den einjährigen Staatsanleihen passt.

      3. Kleiner Schulden-Exkurs für ein besseres Verständnis Ihres 2. Beispiels.

      Weshalb kommt es überhaupt zu einer Situation, in der sich der Staat verschuldet? Bei konsumtiven Haushaltsdefiziten waren die Steuern zu niedrig! Investive Ausgaben müssen hingegen systemisch notwendig auf aggregierter Ebene immer über Kredit vorfinanziert werden und bilden als Pendant die werthaltigen Ersparnisse der Bevölkerung, die sich dann über den Abschreibungszeitraum wieder mindern können, sofern die Nettoinvestitionen negativ sind. Dies funktioniert systemisch aber nur, wenn die Banken diese Staatsanleihen kaufen, also zusätzliches Kreditgeld geschöpft wird. Es funktioniert nicht, wenn diese Anleihen von Privatpersonen erworben werden. Wieso? Weil die Löhne und Gehälter für den Erwerb der vorproduzierten Güter ausgegeben werden müssen, damit die anderen Unternehmen wiederum ihre Kredite bedienen können. Dass in der Realität Staatsanleihen auch von Nichtbanken gehalten werden, ist vor allem der parasitären Privatisierung der Altersgrundvorsorge (aka gesetzliche Rente) geschuldet sowie einer zu geringen Besteuerung der Reichen.

      Was folgt daraus? Staatsschulden, die nicht für Erweiterungs-/Nettoinvestitionen gemacht werden, sind nicht nur in der Zukunft, sondern bereits in der Gegenwart ‚vergangenes Nichts‘.

      4. Nun zu Ihrem zweiten Extrembeispiel. Sie schreiben:

      Wenn sie diese Anleihe am 1.1. zu 1000 Euro kauft hat sie in der Bilanz zum 31.12. einen um 1000 Euro höheren Wertpapierbestand und, wenn sie nicht so tut als wäre das ausgegebene Geld eine Verbindlichkeit, einen Gewinn von 1000 Euro zu verbuchen.

      Hier kommt nun der entscheidende Knackpunkt in Ihrer Argumentation. Wenn die ZB ein Kreditverhältnis (und nichts anderes ist eine Anleihe) durch definitiven Ankauf auf ihre Bilanz nimmt, dann kann diese Verbindlichkeit auch nur durch eine Vertragserfüllung wieder aufgehoben werden. Der Staat hat sich nämlich zur Rückzahlung verpflichtet; wem auch immer gegenüber. Also auch gegenüber einer ZB, die letztlich als Bank der Banken dafür Sorge zu tragen hat, dass Schuldverhältnisse (auch staatliche) durch den gesetzlichen Erfüllungsstandard aufgelöst werden. Nun ist es bekanntlich so, dass Staatsschulden typischerweise nicht zurück gezahlt, sondern revolviert werden. Insbesondere aus systemischen Gründen, wenn es sich hierbei um investive Ausgaben handelt (zur Problematik der Abgrenzung von investiven und konsumtiven Staatsaugaben siehe der Beitrag Schuldmythen). Sie schreiben hierzu richtigerweise:

      Auch wenn wir über die bilanzielle Behandlung des vorhandenen Wertpapierbestands in der Bilanz reden, reden wir von einem Bestand, der über die Jahre aufgebaut wurde (Käufe übertrafen die Tilgungen) und offenkundig dauerhaft da ist, und nicht einem, der im nächsten Jahr vielleicht erheblich niedriger oder weg ist, weil die Staatsanleihen alle getilgt und die sonstigen Wertpapiere verkauft werden.

      Sie wollen aber nun diesen Erfüllungsstandard im wahrsten Sinne des Wortes durch eine Luftbuchung erzeugen. Karl Marx würde hier vom fiktiven Kapital sprechen, das durch QE die hübschen Asset-Blasen am Leben hält und sogar noch befeuert, auf deren ‚leistungsorientierter Erfolgsbasis‘ sich der parasitäre Finanzsektor überhöhte Gehälter und Boni zahlte, für die der Staat sich nun in der Krise verschulden musste, damit das Zahlungssystem nicht zusammen bricht. Nun gut; man kann so etwas natürlich im Nachhinein goutieren und über den Weg der offenen Staatsfinanzierung übertünchen. Mit Anstand und Sitte sowie den Gepflogenheiten der Buchführung eines ordentlichen Kaufmanns hat dies aber nichts zu tun. Eine ZB kann auf diese Weise keine Gewinne ausweisen. Macht sie es doch, läge hier der Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung vor. Allein das Drucken von Geld erzeugt weder Gewinn noch Eigenkapital; Geld hat keinen intrinsischen Wert. Dies schreiben Sie ja selbst:

      Und ähnlich – ohne dass es für eine sich selbst beschenkende Einheit wie eine Zentralbank einen eingeführten Begriff dafür gebe – müsste das auch beim kostenlosen Erwerb einer Forderung mit selbst-gedrucktem Geld geschehen. Oder etwa nicht?

      Eben nicht! Für Nix jibbet Nix. Der Erwerb ist zwar für die ZB kostenlos, aber gerade weil er kostenlos ist, kann ich doch gerade keinen fiktiven Gewinn verbuchen. ZB-Geld hat für eine ZB keinen Wert. Der Wert entsteht erst für den Verkäufer, wenn er statt der (evt. unsicheren) Forderung auch tatsächlich das (sichere) Erfüllungsmedium in der Hand bzw. auf dem Konto hält. Ist die Forderung absolut sicher (Schulden eines Staates mit souveräner Währung, die auf diese Währung lauten) dann hat Basisgeld bei Zinsen an der Nullzinsgrenze, die gleiche Qualität wie Staatsschulden, nur weniger anonym und etwas weniger liquide, dafür aber gerade bei größeren Mengen mit einem Verlustrisiko (z. B. Diebstahl oder Bankenpleite) und/oder Lagerhaltungskosten verbunden.

      5. Wenn Sie nun auf eine Rückzahlung durch den Staat verzichten, weil Sie in gleicher bzw. etwas niedriger Höhe mit dem Taschenspielertrick einer fiktiven Gewinnausweisung operieren wollen, dann verbleibt – wie Burkhardt Brinkmann richtig beschreibt – immer mehr ungedecktes Basisgeld im Kreislauf, das dann über höhere Steuern abgeschöpft werden müsste, um weitere Assetblasen zu verhindern.

      Dass dieses Geld so schnell auf breiter Front Inflation erzeugt, wie Brinkmann behauptet, glaube ich aber nicht. Dafür müsste es in die Hände der cash-poor gelangen. Dies passiert aber nicht, solange die Löhne nicht deutlich steigen. Und die werden nicht steigen, solange die Arbeitslosigkeit so hoch ist, wie sie ist (GR, PT, ES, IT…). Die Inflation findet vielmehr ihren Niederschlag in den steigenden Assets, was wiederum die Bildung von Realvermögen für die cash-poor erschwert bzw. unmöglich macht.

      Sie führen selber aus, dass Basisgeld durch die ZB auch wieder eingesammelt werden kann. Dies geschieht über den Verkauf der Assets zu Marktpreisen (sollte eine kluge ZB nur bei gestiegenen Kursen machen) oder aber mit der Tilgung durch den Staat am Fälligkeitstag. Was bleibt, dass sind Zins- und/oder Kursgewinne. Mehr aber auch nicht. Alles andere ist unredliche Buchführung.

      Diesem Verdacht möchte ich mich erst gar nicht aussetzen, mit meiner Forderung nach einem ZFB. Aber bei meinem Vorschlag wird dieses Basisgeld ja auch wieder über eine höhere Erbschaftssteuer ex post neutralisiert.

      6. So weit sind unsere Vorschläge also gar nicht voneinander entfernt. Wir beide wollen mehr Basisgeld. Sie – respektive Adair Turner et. al. – über eine direkte Staatsfinanzierung, ich – auf Basis der Ideen von Binswanger und Friedman – über eine direkte Bürgerfinanzierung mit indirekter Staatsfinanzierung als unmittelbarer und mittelbarer Folge. Unmittelbar, da dieses ZFB an der Quelle mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert wird (das Finanzamt überweist also nur den Nachsteuerbetrag) und mittelbar über höhere Mehrwert- und Gewinnsteuern. Auch hiermit findet selbstverständlich eine eigentlich systemwidrige Geldschöpfung statt, die meines Erachtens aber gut begründet ist. Siehe hierzu mein 10-Punkteplan.

      Ihr Taschenspielertrick führt zu einem höheren fiktiven (bewertungsvariablen) EK, mein Vorschlag zu einer symmetrischen Bilanzverlängerung, die als ewige Forderung auf der Aktivseite ihren Niederschlag findet und auf der Passivseite als Erinnerungsposten daran, dass dieses Basisgeld auch tatsächlich an die Bürger via Finanzamt überwiesen wurde. Auf diese Weise wird das fiktive Kapital sauber bilanziert und nicht so getan, als wären tatsächlich Gewinne entstanden, die nun zur Ausschüttung bereit stünden. Wir kommen letztlich zu einem ähnlichen Ergebnis, weisen es aber bilanziell anders aus.

      Soweit bis dahin meine Sicht auf die Dinge.

      Herzliche Grüße nach Frankfurt
      Michael Stöcker

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    • Michael Stöcker schreibt:

      Burkhardt Brinkmann hat in einer sehr lesenswerten Replik auf Norbert Häring geantwortet: http://norberthaering.de/index.php/de/leserforum/226-replik-von-h-brinkmann

      Ebenfalls hilfreich für ein richtiges Verständnis ist dieser exzellente Kommentar von gestern Abend: https://soffisticated.wordpress.com/2012/07/21/wozu-sind-banken-da/#comment-2382

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  5. Luc schreibt:

    Lieber Herr Stöcker,

    ich muss mich entschuldigen, dass ich die anregende Diskussion auf Ihrem Blog für fast zwei Wochen habe ruhen lassen, zu meinem Leidwesen ließen der übliche Alltag nicht mehr als einen gelegentlichen kurzen Besuch Ihrer Seite zu. Ich nehme aber gern den Faden noch einmal auf (und überlasse es selbstverständlich Ihnen, ob Sie ebenfalls noch einmal Zeit aufwenden wollen). Wir sind im Ergebnis gleicher Meinung, manche Aspekte sind nach meinem Dafürhalten eine weitere Beschäftigung dennoch wert.

    Zunächst habe ich mich möglicherweise unklar ausgedrückt, als ich den Begriff „Tausch“ für die Art der modernen Geldschöpfung gebraucht habe. Ich wollte damit keinerlei Parallele zu der klassischen Vorstellung einer Tauschwirtschaft ziehen, über die sich irgendwann als Erfindung das Geld gelegt hat – eine Vorstellung, die m.e. spätestens seit Graebers Debt überzeugend widerlegt ist. Was Smiths Verdienste nicht im Geringsten schmälern soll.

    Sie schreiben: „Es wird nichts getauscht (…) eine ZB tauscht nicht, sondern schließt Verträge.“

    Genau auf die Art der Verträge wollte ich hinaus. Das Zivilrecht hat den grundlegenden Dualismus von Verträgen gut kodifiziert: wechselseitig verpflichtende Geschäfte (Kauf-, Werk-, Dienstleistungsvertrag,..) und einseitig verpflichtende Geschäfte (Schenkungsvertrag,..). Diesen Dualismus wollte ich mit meinem Begriffspaar „Tausch – Geschenk“ abbilden.

    Die Verträge, die die ZB abschließen, um Geld in Umlauf zu bringen, sind sämtlich gegenseitig verpflichtende Geschäfte, sie gibt das Geld nur im Tausch gegen eine Verpflichtung der Geschäftspartner heraus (Kredite via OMT usw). Sie könnte aber auch das Geld nicht gegen Verpflichtung herausgeben (=Tausch), sondern verschenken. Das mag auf den ersten Blick völlig verrückt klingen, aber genauso wurde es prinzipiell über viele Jahrhunderte gemacht: technisch betrachtet waren Herrscher doch (u.a.) Zentralbanken, die sich das geschöpfte Geld zunächst selbst schenkten, um es dann auszugeben. (So ist auch der Segniorage-Begriff entstanden, s.u.)

    Was es bedeutet, wenn Geld nicht als Schuld das Licht der Welt erblickt, sondern als Geschenk, ist sicher eine ganz eigene Diskussion. Worum es mir geht, ist, dass dieses Verständnis der Natur unseres Geldes direkt zum Ausgangspunkt Ihres Blogposts führt:

    die modernen ZB schaffen ihr Geld als Schuld, und deshalb gibt es keinen Geldschöpfungsgewinn. Die Buchführung der ZB ist Folge und Abbild dieses Prinzips. Der Segniorage-Begriff konnte nur entstehen, weil Staaten und Herrscher im überwiegenden Teil der Geschichte Geld gerade nicht als Schuld geschöpft haben, sondern als Geschenk an sich selbst.

    Abschließend noch eine genauere Überlegung zur Segniorage. Ich denke, Sie liegen falsch, wenn Sie von einer „Schein-Segniorage“ sprechen. Wenn eine ZB eine Forderung abschreibt, schmälert das ihren Gewinn, da haben Sie selbstverständlich recht. Der bei einer solchen Abschreibung im Markt verwirklichten Segniorage steht also ein Gewinnminderung der ZB gegenüber, und da die ZB Gewinne ausschüttet, und in diesem Fall dann eben nicht, bilanziert sich die Segniorage auf null.

    Nehmen wir nun aber einmal eine Krise an, und die Abschreibungen übersteigen das „Eigenkapital“ der ZB um 30%. Ist sie jetzt insolvent? Natürlich nicht. Das ist genau die Stelle, an der die gängigen Regeln der Buchführung m.E. über die tatsächlichen Vorgänge in einer ZB eher in die Irre führen. Natürlich „sollten“ solche Abschreibungen einer ZB nicht egal sein. Das Interessante ist aber doch, dass sie überhaupt die Wahl hat. Es könnte ihr egal sein. Echte Segniorage ist damit auch in unserem System prinzipiell möglich, aber nur „im Markt“. Würden Sie da zustimmen?

    Herzliche Grüße
    Luc

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    • Michael Stöcker schreibt:

      Lieber Luc,

      Sie müssen sich nicht entschuldigen. Danke, dass Sie es dennoch getan haben. Wir alle unterliegen den zeitlichen Beschränkungen. Von daher verstehen Sie meine späte Antwort auch nicht als Missachtung Ihres ausgezeichneten Beitrags. Um es vorweg zu nehmen: Volle Zustimmung. Wir sind nicht nur im Ergebnis sondern – sofern ich Sie hier richtig interpretiere – auch bezüglich des Aspekts der Seigniorage einer Meinung.

      Wenn Sie schreiben: „Sie könnte aber auch das Geld nicht gegen Verpflichtung herausgeben (=Tausch), sondern verschenken“… dann ist dies genau das, was ich in meiner Antwort auf Norbert Härings Einwand zum Ausdruck bringen wollte:

      „Um es vorweg zu nehmen: Ich bin bei der Einschätzung der Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze mehr bei Herrn Brinkmann als bei Ihnen. Mehr deshalb (eigentlich gibt es hier nur richtig oder falsch), weil wir beide letztlich etwas sehr Ähnliches fordern: Mehr Basisgeld im Wirtschaftskreislauf. Sie über einen kreativen Gewinnausweis über den Ankauf von (typischerweise) vergangenem Nichts (aka Staatsanleihen), ich über ein zentralbankfinanziertes Bürgergeld (ZFB). In beiden Fällen handelt es sich um einen grundsätzlich systemwidrigen Eingriff in unser bestehendes 2-stufiges Geldsystem.“ Hier der Link zum Kommentar.

      Wenn man die systemischen Regeln eines Kreditgeldsystems rigoros anwendet, dann dürfte es eigentlich einen solch systemwidrigen Eingriff nicht geben. Der Staat könnte nämlich über ein konsequent progressives Steuersystem die Überschussliquidität abschöpfen und redistributiv auf die Einkommensverteilung einwirken. Aber die Realität sieht anders aus. Liberalisierte Finanzmärkte und der parasitäre Steuersenkungswettbewerb haben die Staatsfinanzen ausgehöhlt und verstärken via Zinserträge den Matthäus-Effekt.

      Was kann man in diesem Fall tun? Man erhebt die Steuern auf andere Art und Weise: Nämlich über die Seigniorage, die letztlich nichts anderes als eine Inflationssteuer ist. Da unter einer Inflation aber insbesondere die unteren Einkommensbezieher zu leiden haben, möchte ich gerne die Seigniorage über ein zentralbankfinanziertes Bürgergeld realisieren. Es wäre in diesem Falle dann kein monetärer Gewinn des Münzherrn (Seigneur), sondern vielmehr ein monetärer Allmende-Gewinn, der unmittelbar allen Bürgen und somit auch mittelbar über höhere Steuereinnahmen dem Staat als Gemeinschaft aller Bürger zugutekommen würde. Über den Weg der Inflationierung kann es dann auch wieder zu vermehrten Investitionen der ‚cash-rich‘ kommen, da Geld als eigenständiges Asset durch die Inflationierung unter Verwendungsdruck kommt.

      Was es bedeutet, wenn Geld nicht als Schuld das Licht der Welt erblickt, sondern als Geschenk, ist in der Tat eine ganz eigene Diskussion. Hier nur soviel: Es wird vermutlich zu einer weiteren Assetinflation beitragen. Damit dieser Effekt abgeschwächt wird, hatte ich ja in meinem 10-Punkteplan über den Weg der Erbschaftssteuer einen langfristigen Weg aufgezeigt, mit dem über einen Haushaltsüberschuss ein Teil des schuldfrei emittierten Geldes wieder eingesammelt werden kann. Hier der Link zu einem Kommentar, der diesen Aspekt näher erläutert.

      Zu Ihrem letzten Absatz: Ja, eine ZB kann selbstverständlich auch mit einem negativen EK operieren und unterliegt somit nicht den Restriktionen eines gewöhnlichen Unternehmens, da sie den geschuldeten Erfüllungsgegenstand ja selber ex nihilo schaffen kann. Ein negatives EK ist dann zugleich Ausdruck einer unbestimmten Seigniroage, da sie in diesem Fall nicht eindeutig dem Seigneur/Staat zugerechnet werden kann sondern sehr wohl auch dem parasitären Finanzsektor aufgrund nicht nachhaltiger Kreditvergabe. Wir haben es hier also vor allem mit einem Allmende-Problem zu tun.

      Herzliche Grüße zurück
      Michael Stöcker

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  6. enrico schreibt:

    bzgl. der verwirrenden Verwendung der Begriffe „Soll“ und „Haben“, hier eine plausible Erklärung auf Wikipedia:
    Früher, als die Konten noch in gebundenen Büchern geführt wurden, verwendete man zur Kontendarstellung das so genannte T-Konto. Die Darstellung ähnelt grafisch dem Buchstaben T. Heute hat das Konto ein anderes Aussehen, aber immer noch die Darstellung mit Soll und Haben. Die Wörter „Soll“ und „Haben“ sind dabei ohne inhaltliche Bedeutung und historisch bedingt. Es geht also nicht um „etwas haben“ oder „etwas, das sein soll“. Besonders der Begriff „Haben“ wird oft falsch verstanden: Er bedeutet nicht „Besitzen“; er ist aus der Funktion des Lieferantenkontos zu erklären. Auf der rechten Seite dieses Kontos wurde nach dem Prinzip „Wir HABEN zu bezahlen!“ der entsprechende Betrag eingetragen. Auf der linken Seite des Kundenkontos wurde eingetragen „Der Kunde SOLL bezahlen!“ – deshalb also „Soll“ als linke Seite

    Seit Generationen müssen sich Schüler verwirren lassen, da könnte man ja mal den „Lehrkörper“ fragen ob man diese unsinnige Folklore nicht einfach mal lassen, und dafür eindeutige Begriffe einsetzen könnte. Es würde ja schon ausreichen, nur die Benennung „linke Seite“ und „rechte Seite“ zu verwenden, während „Soll“/“Haben“ einfach nicht mehr verwendet würde. Bildung muss durch Freiheit und Vernunft bestimmt sein, und weniger durch obsolet gewordene Überlieferungen!

    Zur ZB-Buchung Geld auf der linken Seite:
    Die Erklärung, dass dieses Passiva nur so etwas wie die Erinnerung des emittierten Geldes ist, kommt der Sache vielleicht schon näher, aber man konnte da auch weiter denken, was auch dann das sogenannte „Nettogeld“ betreffen würde:
    Nehmen wir in Gedanken eine Gruppe von zehn Personen an einem Tisch und geben jedem 10 gleiche Münzen. Der Äquivalenzpunkt wäre dann genau bei 10. Man kann sich nun Folgendes denken: Zwar hat jeder in der Ausgangslage jeweils zehn Münzen (Aktiva) erhalten aber jeder gleichzeitig unbemerkt dazu auch noch zehn unsichtbare “Anti-Münzen“(Passiva). Wenn nun (z.B.) 4 Münzen von A nach B übertragen werden, dann hat A einen Passiv-Überschuss von 4 Münzen und B einen Aktiva-Überschuss von 4 Münzen. Das bedeutet für A, dass er 4 Münzen einnehmen muss, um wieder den Äquivalenzpunkt zu erreichen. Die Gesamtheit der Münzen beträgt 10 x 10 = 100 Münzen. Diese Gesamtheit besteht somit aus hundert Teilen positiver Qualität und hundert Teilen “negativer Qualität”.

    Zurück zur Zentralbank:
    Nehmen wir an, dass die Zentralbank eine Nationalbank ist, die ihrem Namen gerecht wird. Die Nationalbank gehörte dann allen Bürgern der Nation. Folglich könnte man dann sagen, dass das als Passiva gebuchte Geld, dasjenige “Antigeld” ist, was im Münzen-Gleichnis die “Anti-Münzen” waren, nur eben dass es als Gesamtheit zusammen genommen bleibt und nicht den einzelnen Bürgern gleichmäßig zugeteilt wird. In anderen Worten: Das bei der NB gebuchte Geld auf der linken Seite der NB-Bilanz ist ein Leistungsversprechen der volkswirtschaftlichen Gemeinschaft an sich selbst. Daraus folgt aber auch, dass diejenigen, welche über kein Geld verfügen, theoretisch einen Passiva-Überschuss haben. Bei denjenigen die nur Geld in durchschnittlicher Summe haben, gibt es weder einen Aktiva- noch einen Passiva-Überschuss. Nur gibt es dabei natürlich keine explizite Forderung, die Passiva-Überschüsse wieder abzubauen.
    Solange die Zentralbank eine Nationalbank ist, ist das alles kein Problem und es wäre ebenso kein Problem eine Citoyage zu verteilen. Es wäre in diesem Falle eben KEINE Schöpfung aus dem Nichts.
    Ganz anders verhält es sich aber, wenn die ZB in privater oder nur pseudo-öffentlicher Hand ist, dann wäre eine dortige Geldschöpfung tatsächlich stets eine Schöpfung aus dem Nichts. Die EZB ist eindeutig keine Nationalbank.
    Das Bankenpublikum einer Bank bildet im Grunde genommen eine Volkswirtschaft für sich selbst. Eine Volkswirtschaft, die eigentlich im gemeinschaftlichen Interesse darauf achten müsste, dass die Zahlungsbilanz mit anderen Banken sich immer wieder egalisiert. Wenn aber das Bankenpublikum eine Makrowirtschaft bildet und dabei die Bank in privater Hand ist, dann ist die sich dabei bildende Makrowirtschaft eben eine Volkswirtschaft in privaten Händen. Eine private Nutzmenschenhaltung sozusagen.
    Allerdings: Eine Nutzmenschenhaltung in öffentlicher Hand, à la Realsozialismus wäre dabei auch nicht nach meinem Geschmack.

    Gruß, enrico

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